Johannes Granas
Rechtsanwalt und Notar
Ob bei privaten oder unternehmerischen Belangen - wir beraten und vertreten Sie bei allen rechtlichen Fragestellungen oder führen Ihre notariellen Anliegen aus.
Die KanzleiWir bieten in diesem Themenbereich Beratung bei:
Ferner stehen wir Ihnen beratend und begleitend bei der Gründung von Kapital- und Personengesellschaften zur Seite und beraten sie bei Fusionen, Umwandlungen und Veräußerungen von Betrieben.
Unsere seit 1973 bestehende Notartätigkeit bildet eine Kombination aus juristischer Kompetenz und Praxiserfahrung - speziell in folgenden Rechtsgebieten:
Das Gebiet des Arbeitsrechtes umfasst die Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere:
Wir bieten Ihnen zudem:
Der Schwerpunkt in der erbrechtlichen Beratung und Vertretung umfasst die Beratung über
Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Beratung und Vertretung nach einem Erbfall, insbesondere die aussergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Erb-, Erbersatz-, Pflichtteils-, Pflichtteilsergänzungsansprüchen und Vermächtnissen, die Erfüllung von Auflagen und Teilungsanordnungen.
Hinzu kommt die Beratung über Beschränkungen der Erbenhaftung, Nachlassinsolvenzverfahren und Nachlassverwaltung sowie Beratung und Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei:
In diesem Rechtsbereich bieten wir die folgenden Leistungen an:
Im Zivilrecht bieten wir Ihnen neben der allgemeinen zivilrechtlichen Beratung, die Abwehr bzw. gerichtliche Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche und deren Durchsetzung in der Zwangsvollstreckung sowie die Beratung rund um Immobilien.
Dem Rechtsbereich Unterfallen auch sämtliche Beratungen im Miet-, Pacht-, und Leasingrecht, Weg-Recht, Grundstücksrecht sowie Baurecht einschließlich Nachbar- und Umweltrecht.
Ferner beraten wir Sie in allen Vertragssachen und Schadensersatzfragen, einschließlich Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Wir bieten Ihnen die Unterstützung in allen strafrechtlichen Verfahren, die Vertretung und Verteidigung im gesamten Strafrecht, angefangen mit dem Beginn des Ermittlungsverfahrens, über das Zwischenverfahren bis zum Hauptverfahren, sowie die Betreuung im Strafvollzug oder der Strafvollstreckung. Auch vertreten wir unsere Mandanten in Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision, Beschwerde).
Das Rechtsgebiet des Verkehrsrechtes beinhaltet unter anderem die privatrechtliche Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner bzw. der gegnerischen Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall.
Zudem beraten und begleiten wir Sie in Ordnungswidrigkeits,- Bußgeld- und/oder Strafverfahren bei Verstößen gegen die StVO oder StVzO (u.A. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahrerflucht usw.)
Die Rechte anderer zu schützen, ist das ehrwürdigste und schönste Ziel eines menschlichen Wesens.