Mehr über mich
Aufgrund meiner langjährigen praktischen Erfahrung im Familienrecht sowie meiner im Fachanwaltslehrgang erworbenen besonderen Fachkenntnisse auf diesem Gebiet wurde mir die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht verliehen. Sie haben sich von Ihrem Partner getrennt, beabsichtigen die Trennung oder möchten sich scheiden lassen? Ich stehe Ihnen für eine schnelle und gründliche erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und Ihrer Möglichkeiten zur Verfügung und zeige Ihnen wichtige Weichenstellungen auf. Eine Trennung vom Ehepartner ist nicht nur eine emotional sehr belastende Lebenssituation, sondern wirft auch zahlreiche rechtliche Fragen auf. Als Fachanwalt für Familienrecht biete ich Ihnen eine kompetente und zuverlässige Beratung und Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten rund um Trennung und Ehescheidung. Ich setze Ihre Ansprüche auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt außergerichtlich und gerichtlich durch, unberechtigte Unterhaltsforderungen wehre ich für Sie ab. Zudem stehe ich Ihnen bei Vermögensauseinandersetzungen mit Ihrem früheren Partner zur Seite und unterstütze Sie im Kampf um das Umgangsrecht und Sorgerecht für Ihre Kinder.Ebenso können Sie sich insbesondere in Angelegenheiten des Erbrechts im Zusammenhang mit der Prüfung, Geltendmachung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche oder im Zusammenhang mit Erbauseinandersetzungen an mich wenden. Ich berate und vertrete Sie in allen zivilrechtlichen Fragen und erledige unter anderem die Prüfung und Gestaltung von Verträgen und unterstütze Sie in vertragsrechtlichen Fragen außergerichtlich und gerichtlich. Im Individual-Arbeitsrecht stehe ich Ihnen für alle Themen von Arbeitsvertrag bis Zeugnis außergerichtlich und im Verfahren vor dem Arbeitsgericht mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung.